Klarheit über die
Kosten –
bevor das Mandat beginnt
Transparenz bei den Anwaltskosten ist uns wichtig. Dabei richtet sich die konkrete Vergütung nach Art und Umfang der Tätigkeit, dem erforderlichen Aufwand sowie der Komplexität des Falls.
Gerne können Sie uns daher eine unverbindliche Kostenanfrage senden. Teilen Sie uns hierzu kurz mit, worum es geht und welche Unterstützung Sie benötigen.
Kostenarten im Überblick
Vergütungsmodelle
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Abhängig von der Leistung erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, auf Basis eines Festpreises oder aufgrund einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Erstberatung
Eine erste rechtliche Einschätzung hilft dabei, Risiken, Chancen und mögliche nächste Schritte besser beurteilen zu können.
Was gehört dazu?
- Erste Prüfung und rechtliche Einordnung.
- Besprechung der Handlungsoptionen.
- Einschätzung möglicher Risiken.
- Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen.
Gestaltung und Prüfung von Verträgen
Für die Prüfung oder Erstellung eines Vertrages besteht regelmäßig keine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Kosten werden daher vorab individuell vereinbart.
Was gehört dazu?
- Prüfung des Vertragsentwurfs.
- Schriftliche Hinweise und Änderungsvorschläge.
- Berücksichtigung der Interessen von Käufer oder Verkäufer.
- Abschließende telefonische Besprechung.
Außergerichtliche Vertretung und Beratung
Die Kanzlei übernimmt die rechtliche Prüfung, die Kommunikation mit der Gegenseite sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Was gehört dazu?
- Prüfung der Sach- und Rechtslage.
- Schriftverkehr mit der Gegenseite.
- Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen.
- Begleitung von Vergleichsverhandlungen.
Gerichtliche Vertretung
Bei gerichtlichen Verfahren entstehen neben den Rechtsanwaltsgebühren regelmäßig auch Gerichtskosten.
Was gehört dazu?
- Prüfung der Erfolgsaussichten.
- Erstellung von Klage oder Klageerwiderung.
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
- Begleitung von Beweisaufnahme und Vergleich.
Häufig gestellte Fragen
Fragen zu den Anwaltskosten
Die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit hängen insbesondere von Art und Umfang der Angelegenheit sowie von ihrer rechtlichen und tatsächlichen Komplexität ab. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnung und zum Ablauf.
Die Vergütung kann sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten oder auf einer individuellen Vergütungsvereinbarung beruhen. Je nach Tätigkeit kommen insbesondere ein Festpreis, eine zeitabhängige Abrechnung oder gesetzliche Gebühren nach dem Gegenstandswert in Betracht.
Welches Abrechnungsmodell geeignet ist, hängt von der konkreten Angelegenheit und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand ab. Darüber informieren wir Sie grundsätzlich vor der Beauftragung.
Ja. Sie können uns zunächst eine unverbindliche Kostenanfrage senden. Teilen Sie uns dazu bitte kurz mit, worum es geht, welche Unterstützung Sie benötigen und welcher wirtschaftliche Wert betroffen ist.
Auf dieser Grundlage können wir den voraussichtlichen Tätigkeitsumfang einordnen und Ihnen mitteilen, welches Abrechnungsmodell voraussichtlich in Betracht kommt.
Eine Erstberatung dient dazu, den Sachverhalt und die wesentlichen rechtlichen Fragen erstmals einzuordnen. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine Orientierung dazu, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und welches weitere Vorgehen zweckmäßig sein kann.
Die Kosten einer Erstberatung betragen abhängig vom Umfang und von der Komplexität der Angelegenheit regelmäßig zwischen 150 Euro und 180 Euro einschließlich Umsatzsteuer.
Die Erstberatung umfasst eine erste rechtliche Einschätzung. Eine umfassende Prüfung umfangreicher Unterlagen, ein schriftliches Gutachten oder eine Vertretung gegenüber Dritten sind hiervon nicht umfasst.
Die Prüfung eines Immobilienkaufvertrags bieten wir regelmäßig zu einem Festpreis ab 599 Euro einschließlich Umsatzsteuer an.
Der konkrete Festpreis hängt insbesondere vom Vertragsumfang, der Immobilienart und der rechtlichen Komplexität ab. Zusätzliche Unterlagen, etwa ein Mietvertrag, eine Teilungserklärung oder eine Gemeinschaftsordnung, können einen zusätzlichen Prüfungsaufwand verursachen. Für typische Zusatzunterlagen fallen in der Regel 119 Euro einschließlich Umsatzsteuer an.
Vor Beginn der Prüfung teilen wir Ihnen mit, welche Kosten für die konkret eingereichten Unterlagen entstehen.
Nähere Details finden Sie auf unserer Seite zur Kaufvertragsprüfung .
Eine Vergütungsvereinbarung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand durch die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen abgebildet wird oder wenn für eine klar abgegrenzte Leistung ein Festpreis vereinbart werden soll.
In Betracht kommen insbesondere:
- ein vorab vereinbarter Festpreis,
- eine Abrechnung nach Zeitaufwand,
- eine Kombination aus Grundbetrag und Zeitaufwand.
Eine anwaltliche Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform. Sie erhalten die maßgeblichen Konditionen daher nachvollziehbar dokumentiert.
Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt vom Versicherungsvertrag, dem versicherten Rechtsbereich, dem Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls und möglichen Risikoausschlüssen ab.
Gerade bei Immobilienangelegenheiten bestehen häufig besondere Ausschlüsse oder Einschränkungen. Daher sollte möglichst früh eine Deckungsanfrage gestellt werden.
Eine Deckungszusage bedeutet nicht in jedem Fall, dass sämtliche tatsächlich vereinbarten Anwaltskosten übernommen werden. Je nach Vertrag können eine Selbstbeteiligung oder eine Begrenzung auf die gesetzlichen Gebühren verbleiben.
Eine Kostenerstattung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Gegenseite in Verzug befindet, eine Pflichtverletzung begangen hat oder in einem gerichtlichen Verfahren unterliegt. Ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch besteht, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Auch bei einem bestehenden Erstattungsanspruch bleibt der Mandant gegenüber seinem eigenen Rechtsanwalt zunächst grundsätzlich selbst zur Zahlung verpflichtet.
Wird eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart, muss die Gegenseite regelmäßig nur die erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren übernehmen.
Bei einem gerichtlichen Verfahren können neben den eigenen Anwaltskosten auch Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten und weitere Verfahrenskosten entstehen. Dazu können beispielsweise Kosten für Sachverständige, Zeugen oder Übersetzungen gehören.
Im Zivilprozess trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die notwendigen Kosten des Rechtsstreits. Bei einem teilweisen Obsiegen oder einem Vergleich werden die Kosten häufig entsprechend aufgeteilt oder gegeneinander aufgehoben.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens besprechen wir deshalb nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern auch das voraussichtliche Kostenrisiko.
Ja. Die auf dieser Seite genannten Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der jeweils ausgewiesene Betrag entspricht daher grundsätzlich dem von Verbrauchern zu zahlenden Gesamtbetrag.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren gelten. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer nicht von der Kanzlei in Rechnung gestellt. Stattdessen ist grundsätzlich der Leistungsempfänger für die Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer nach den für ihn geltenden Vorschriften verantwortlich.
Vor der Beauftragung informieren wir Sie transparent über die für die konkrete Tätigkeit voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten und die umsatzsteuerliche Behandlung.
Der Zeitpunkt der Zahlung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und dem Umfang des Mandats. Bei klar abgegrenzten Prüfungsaufträgen oder Festpreisleistungen kann eine Zahlung vor Beginn der Bearbeitung vorgesehen sein.
Bei umfangreicheren oder länger andauernden Mandaten können Vorschüsse oder Zwischenabrechnungen erfolgen. Die Zahlungsmodalitäten werden Ihnen mit der Beauftragung mitgeteilt.
Kontakt und Kostenanfrage
Sie möchten unverbindlich Kontakt aufnehmen und sich auch über die ungefähren Kosten für eine Beratung bzw. Vertretung informieren? Sehr gerne!
Am besten erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@kanzlei-franz.com. Wir melden uns innerhalb von zwei Tagen.
Für eine Einschätzung der Kosten benötigen wir eine möglichst genaue Schilderung Ihres Anliegens. Da Anwalts- und Gerichtskosten teilweise vom Streitwert abhängig sein können, bitten wir um eine grobe Wertangabe (z.B. zu Kaufpreis, Schaden, Kosten).
Kontaktieren Sie uns.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
Diese Angaben helfen bei der ersten Einordnung
- Kurze Beschreibung des Sachverhalts.
- Ihre Rolle und Beteiligung an dem geschilderten Geschehen.
- Bestehende Fristen oder bereits laufende Verfahren.
- Welche rechtliche Unterstützung Sie benötigen.
